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Der Status des Gouverneurs des Gebietes wird durch das Statut (Grundgesetz) des Gebietes Tscheljabinsk, das Gesetz des Gebietes Tscheljabinsk "Über den Gouverneur des Gebietes Tscheljabinsk" geregelt.
Der Gouverneur übt seine Befugnisse aus, die ihm gemäß dem Grundgesetz der Russischen Föderation, den föderalen Verfassungsgesetzen, föderalen Gesetzen, normativen Rechtsakten des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation, dem Statut (Grundgesetz) des Gebietes und den Gesetzen des Gebietes auferlegt sind.
Der Gouverneur des Gebietes ist der höchste Beamter des Gebietes, der laut der Vorstellung des Präsidenten der RF von der gesetzgebenden Versammlung des Gebietes Tscheljabinsk zufolge dem im föderalen Gesetz und Statut (Grundgesetz) des Gebietes Tscheljabinsk vorgesehenen Verfahren ernannt wird.
Der Gouverneur vertritt das Gebiet in Beziehungen mit dem Präsidenten der Russischen Föderation, der Regierung der Russischen Föderation, den Subjekten der Russischen Föderation, staatlichen Behörden, den Organen der örtlichen Selbstverwaltung der Russischen Föderation und in auswärtigen Beziehungen, dabei ist er berechtigt, Verträge und Abkommen im Namen des Gebietes zu unterzeichnen. Der Gouverneur des Gebietes bildet das höchste Exekutivorgan des Gebietes - die Regierung des Gebietes in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des Gebietes; leitet die Tätigkeit der Regierung des Gebietes und anderer Exekutivorgane des Gebietes, ernennt die Stellvertreter und den ersten Stellvertreter des Gouverneurs des Gebietes.
Der Gouverneur verleiht die Auszeichnungen und Eherentitel des Gebietes. Der Gouverneur darf nicht gleichzeitig Befugnisse eines Deputierten der Staatsduma (der Föderationsversammlung) der RF, eines Mitgliedes des Föderationsrates (der Föderationsversammlung) der RF, eines Richters ausüben; andere Staatsämter der Russischen Föderation, andere Staatsämter des Subjekten der Russischen Föderation oder Staatsämter des staatlichen Zivildienstes des Subjekten der Russischen Föderation, städtische Wahlämter und städtische Ämter des Kommunaldienstes bekleiden; darf keine andere professionelle Tätigkeit ausüben außer der Lehrtätigkeit, wissenschaftlichen und schöpferischen Tätigkeit, falls anderes nicht gesetzlich zulässig ist.
Kontaktdaten: Zwilling Str., 27, 454089, Tscheljabinsk
E-mail: gubernator@chel.surnet.ru
Gouverneursamt: (351) 263-92-41; 263-12-83 (Fax)
Erstellt: September 20, 2010
Aktualisiert: September 08, 2011
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